Wo in Frankfurt die Hunde an die Leine müssen.
Laut der Broschüre Hundehaltung in Frankfurt müssen Hunde
- in Gaststätten,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln,
- auf Grünanlagen,
- in Fußgängerzonen,
- in Naturschutzgebieten,
- auf Brücken,
- an Haltestellen und
- bei Versammlungen
angeleint sein.
Hierbei soll der Hund an einer max. 2 Meter Leine geführt werden, es sei denn die Fläche ist extra für den Freilauf gekennzeichnet.
Zu den >> Hundeauslaufflächen -frankfurt.de
Weitere Verordnungen und Regeln für Hundehalter sind auf der Webseite frankfurt.de sowie im Flyer des Ordnungsamtes Stadt Frankfurt nachzulesen:
Quelle: Broschüre Hundehaltung in Frankfurt (pdf) – frankfurt.de